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    Online Resource
    Online Resource
    Wiesbaden : VS Verlag für Sozialwissenschaften
    ISBN: 9783322956996 , 9783531220017
    Language: German
    Pages: 1 Online-Ressource (VII, 388 S.)
    Edition: 3. Auflage
    Series Statement: WV studium 1
    Series Statement: WV studium
    DDC: 301
    Keywords: Social sciences ; Social Sciences ; Sociology, general ; Sozialwissenschaften ; Soziologie ; Rechtssoziologie ; Rechtssoziologie
    Note: Alles menschliche Zusammenleben wird direkt oder indirekt durch Recht geprägt. Ähnlich wie Wissen ist Recht ein nicht wegzudenkender, alles durchdringender gesellschaftlicher Tatbestand. Kein Lebensbereich - weder die Familie noch die Religionsgemeinschaft, weder die wissenschaftliche Forschung noch die innerparteiliche Pflege politischer Einflußlinien - findet ohne Recht zu einer dauerhaften sozialen Ordnung. Immer steht soziales Zusammenleben schon unter normativen Regeln, die andere Möglichkeiten ausschließen und mit ausreichendem Erfolg verbindlich zu sein beanspruchen. Dabei mag der Grad rechtsatzmäßiger Formuliertheit und verhaltensbestimmender Effektivität von Bereich zu Bereich variieren, ein Mindestbestand an Rechtsorientierung ist überall unerläßlich. Um so mehr erstaunt, daß diese Tatsache des Rechts Soziologen wenig beschäftigt. Kaum, daß in den Vorlesungsverzeichnissen der Universitäten auftaucht, und wenn, dann wird die Aufgabe eher von Juristen als von Soziologen wahrgenommen. Ein Zusammenhang dieses Fachs mit der neueren soziologischen Theorieentwicklung fehlt völlig. Eher bestehen Verbindungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagendiskussion. Empirische Forschungen auf dem Gebiete der Rechtssoziologie lassen sich noch an den Fingern abzählen, wenngleich das Interesse in den letzten Jahren zunimmt. Im Vergleich mit anderen Bereichen soziologischer Forschung - etwa Familiensoziologie, Organisationssoziologie, politischer Soziologie, Schichtung und Mobilität, Rollentheorie - liegt die Rechtssoziologie weit zurück. Man kann sich fragen, ob es überhaupt eine soziologische Rechtssoziologie gibt. Rechtssoziologie könne, so hatte HERMANN KANTOROWICZ den auf dem ersten deutschen Soziologentag versammelten Soziologen entgegengehalten, nur von Juristen im Nebenamt fruchtbar betrieben 1 werden
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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