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  • 1980-1984  (2)
  • Wiesbaden : VS Verlag für Sozialwissenschaften  (2)
  • Rechtssoziologie  (2)
  • 1
    Online Resource
    Online Resource
    Wiesbaden : VS Verlag für Sozialwissenschaften
    ISBN: 9783322956996 , 9783531220017
    Language: German
    Pages: 1 Online-Ressource (VII, 388 S.)
    Edition: 3. Auflage
    Series Statement: WV studium 1
    Series Statement: WV studium
    DDC: 301
    Keywords: Social sciences ; Social Sciences ; Sociology, general ; Sozialwissenschaften ; Soziologie ; Rechtssoziologie ; Rechtssoziologie
    Note: Alles menschliche Zusammenleben wird direkt oder indirekt durch Recht geprägt. Ähnlich wie Wissen ist Recht ein nicht wegzudenkender, alles durchdringender gesellschaftlicher Tatbestand. Kein Lebensbereich - weder die Familie noch die Religionsgemeinschaft, weder die wissenschaftliche Forschung noch die innerparteiliche Pflege politischer Einflußlinien - findet ohne Recht zu einer dauerhaften sozialen Ordnung. Immer steht soziales Zusammenleben schon unter normativen Regeln, die andere Möglichkeiten ausschließen und mit ausreichendem Erfolg verbindlich zu sein beanspruchen. Dabei mag der Grad rechtsatzmäßiger Formuliertheit und verhaltensbestimmender Effektivität von Bereich zu Bereich variieren, ein Mindestbestand an Rechtsorientierung ist überall unerläßlich. Um so mehr erstaunt, daß diese Tatsache des Rechts Soziologen wenig beschäftigt. Kaum, daß in den Vorlesungsverzeichnissen der Universitäten auftaucht, und wenn, dann wird die Aufgabe eher von Juristen als von Soziologen wahrgenommen. Ein Zusammenhang dieses Fachs mit der neueren soziologischen Theorieentwicklung fehlt völlig. Eher bestehen Verbindungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagendiskussion. Empirische Forschungen auf dem Gebiete der Rechtssoziologie lassen sich noch an den Fingern abzählen, wenngleich das Interesse in den letzten Jahren zunimmt. Im Vergleich mit anderen Bereichen soziologischer Forschung - etwa Familiensoziologie, Organisationssoziologie, politischer Soziologie, Schichtung und Mobilität, Rollentheorie - liegt die Rechtssoziologie weit zurück. Man kann sich fragen, ob es überhaupt eine soziologische Rechtssoziologie gibt. Rechtssoziologie könne, so hatte HERMANN KANTOROWICZ den auf dem ersten deutschen Soziologentag versammelten Soziologen entgegengehalten, nur von Juristen im Nebenamt fruchtbar betrieben 1 werden
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    ISBN: 9783663097624 , 9783531115269
    Language: German
    Pages: 1 Online-Ressource (308 S.)
    DDC: 301
    Keywords: Schelsky, Helmut ; Social sciences ; Social Sciences ; Sociology, general ; Philosophy ; Philosophie ; Sozialwissenschaften ; Soziologie ; Rechtssoziologie ; Aufsatzsammlung ; Schelsky, Helmut 1912-1984 ; Rechtssoziologie
    Note: zu einem soziologischen Programm, in: Zeitschrift für Soziologie, 8. jg. Heft 2, 1979; Bernhard Schäfers, Kant und die Entwicklung einer aufgeklärten Erkenntnistheorie und Sozialwissenschaft, in: "Theorie und Politik aus kritisch-rationaler Sicht", hrsg. von G. Lührs, Th. Sarrazin, F. Spreer u. M. Tietzel, Berlin-Bonn 1978. Ganz Unrecht hat auch R. Lepsius nicht, wenn er urteilt: "Das 1959 formulierte Programm hat er erst 1975 auszuführen sich bemüht in einer 'Anti-Soziologie', die die Soziologie 'als wissenschaftliches Fach schlechthin ihrer unwissenschaftlichen Wirkungen wegen bezweifelt und ablehnt'" ("Sonderheft", a. a. 0. S. 39), denn diese "Kritik der Soziologie" wäre ohne einen Standpunkt "jenseits" des heutigen Zustandes des Faches nicht möglich gewesen; aber eine "transzendente Theorie der Gesellschaft" enthält das Buch selbstverständlich nicht. 16 Dieser "praktische Philosophie" (z. B. K. O. Apel, F. Kambartel u. a. ) geht es vor allem um die wissenschaftliche Beweismöglichkeit moralischer Urteile; weit mehr als um die Bedingungen der Möglichkeit, über Moral wissenschaftlich zu denken, ging es Kant aber in der "praktischen Vernunft" um die Notwendigkeiten des Denkens bestimmer moralischer Urteile in Hinsicht auf ein vernünftiges Handeln
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