ISBN:
3465033507
Language:
German
Pages:
XIV, 520 Seiten
,
23 cm
Series Statement:
Juristische Abhandlungen 46
Series Statement:
Juristische Abhandlungen
Dissertation note:
Habilitationsschrift Universität München 2003
DDC:
340
Keywords:
Criminal law Moral and ethical aspects
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Germany
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Criminal law Philosophy
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Crimes without victims Germany
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Law and ethics Germany
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Abweichendes Verhalten
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Strafrecht
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Deutschland / Strafgesetzbuch
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Deutschland
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Hochschulschrift
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Deutschland
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Abweichendes Verhalten
;
Strafrecht
Abstract:
Verlagsinfo: Im deutschen Strafgesetzbuch finden sich Verbote, die mit dem "Schutz von Rechtsgütern" nicht einfach zu rechtfertigen sind. Warum ist es verboten, Hakenkreuzfahnen zu zeigen (§ 86 a), vor nicht existierenden Bomben zu warnen (§ 126), hasserfüllt über Minderheiten zu sprechen oder den nationalsozialistischen Völkermord zu verharmlosen (§ 130), die Ermordung eines Politikers zu billigen (§ 140), eine Leiche von einem Friedhof zu entfernen (§ 168) oder gewalttätige bzw. kinderpornographische Inhalte zu verbreiten (§§ 131, 184b)? Diese und einige weitere Tatbestände untersucht Tatjana Hörnle. Ihr Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass Kriminalstrafe nicht zur Förderung beliebiger Zwecke einzusetzen sei. Handlungsfreiheit dürfe der Gesetzgeber gemäß den Schranken in Art. 2 Abs. 1 GG beschränken, wobei vor allem die "Rechte anderer" relevant seien. Strafverbote seien weder mit konventionellen Moralvorstellungen oder Tabus noch mit einer Bezugnahme auf den "öffentlichen Frieden" zu legitimieren. "Rechte anderer" könnten z.B. die Menschenwürde Betroffener, Rechte Verstorbener oder Rechte von Erziehungsberechtigten sein; außerdem seien unter bestimmten Umständen Rechte schon gegen Gefährdungen zu sichern.
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