ISBN:
9783428112388
Language:
German
Pages:
Online-Ressource (321 p)
Series Statement:
Schriften zum Strafrecht - Band 150
Parallel Title:
Print version Die Entwicklung der objektiven Zurechnung
DDC:
302.3/5
Keywords:
Electronic books
Abstract:
Hauptbeschreibung: Den Ausgangspunkt der Zurechnungslehren bilden die Überlegungen von Pufendorf, Kant und Hegel. Bemerkenswert ist, daß bereits sehr früh wesentliche Aspekte der objektiven Zurechnung entwickelt wurden ohne jedoch Zurechnungsformeln herauszuarbeiten. Die objektiv voluntativen Zurechnungstheorien von Larenz und Honig finden ihren Ausdruck in der "objektiven Zweckhaftigkeit der Handlung". Die finale Handlungslehre Welzels baut auf diesen Überlegungen auf, beschränkt sich jedoch auf die aktuelle Finalität. Die außerordentliche Zurechnung von Hruschka und Kindhäuser, die auf dem Be
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Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Einleitung; 1. Teil: Die historische Entwicklung der Zurechnungslehre; 1. Kapitel: Die philosophischen Grundlagen der Zurechnung; A. Die Entwicklung von Pufendorf bis Kant; B. Hegel; I. Die Freiheit der Person; 1. Das abstrakte Ich; 2. Das konkrete Ich; 3. Der verbindende Wille; 4. Das Subjekt; II. Die Freiheit des Willens; 1. Die Willkür; 2. Der wahrhaft freie Wille; III. Der Zweck; IV. Der Freiheitsbegriff der Zurechnung; C. Zusammenfassung; 2. Kapitel: Die Reaktion auf den naturalistischen Handlungsbegriff
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A. Die Entwicklung der Zurechnungslehre im Anschluß an HegelB. Der naturalistische Handlungsbegriff; 2. Teil: Die voluntative Zurechnung; 1. Kapitel: Die Entwicklung einer objektiv voluntativen Zurechnung; A. Die Begründung der objektiven Zurechnung durch Larenz; I. Der Zweck; II. Die Möglichkeit der Voraussicht; III. Die Möglichkeit des freien Willens; IV. Die Möglichkeit eines einsichtigen Menschen; V. Die Zurechnungsformel von Larenz; B. Die objektive Zweckhaftigkeit nach Honig; I. Die objektive Zweckhaftigkeit; II. Normative Einbindung
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III. Anlehnungen an die objektive Zweckhaftigkeit in der LiteraturC. Das Steuerbarkeitsprinzip von Otto; I. Der Zurechnungszusammenhang; II. Die Grenzen des Zurechnungszusammenhangs; 1. Die Neubegründung des Regreßverbots sowie die Kritik; 2. Das Selbstverantwortungsprinzip; III. Der Zurechnungsgrund; D. Kritik und Konsequenzen einer objektiv voluntativen Zurechnung; I. Die Kritik an der Objektivierung des Zweckhaftigkeitsmaßstabes; 1. Die Gleichsetzung der objektivierten Zweckhaftigkeit mit der potentiellen Kausalität (Hegler); 2. Die Kritik Toepels
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3. Die Begründung einer personalen Zurechnungslehrea) Die Person - Voraussetzung des abstrakten Rechts; b) Zur Gleichsetzung von objektiver Zurechnung und imputatio facti; II. Konsequenzen einer objektiv voluntativen Zurechnung; 1. Die objektive Zurechnung als Voraussetzung der normativen Bewertung eines Erfolgs; 2. Die mangelnde Leistungsfähigkeit der objektiven Zweckhaftigkeit; 2. Kapitel: Die finale Handlungslehre; A. Die Begründung der finalen Handlungslehre als Zurechnungstheorie; I. Der Zweck - Inbegriff der Finalität; II. Die Bestimmung der Zweckbeziehung
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1. Die Einbeziehung der potentiellen Finalität in die Zweckbeziehunga) Die aktuelle Finalität; b) Die potentielle Finalität; 2. Vorsatz und Fahrlässigkeit als Stufenverhältnis der Zweckhaftigkeit; 3. Ein Perspektivenwechsel in der Entwicklung zur finalen Handlungslehre; B. Die Finalität als ontologische Struktur der Handlung; I. Die Entwicklung der Sinnintentionalität; 1. Intentionalität des Denkens; 2. Werthaftigkeit des Wollens; 3. Abgrenzung zur neukantischen Wertphilosophie; II. Konsequenzen der Qualifizierung der Finalität als ontische Kategorie
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1. Unmittelbare Konsequenzen für die finale Handlungslehre als Zurechnungstheorie
Note:
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