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    Online-Ressource
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    Berlin : Humboldt-Universität zu Berlin
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 1 Online-Ressource (14 Seiten)
    DDC: 300
    Schlagwort(e): Asylbewerberleistungsgesetz ; Bezahlkarte ; Teilhabe ; Integration ; Geflüchtete ; Fluchtmigration ; Sozialwissenschaften
    Kurzfassung: (1) Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ersetzen. Dies betrifft überwiegend Asylbe­werber­innen und -bewerber während der Asylverfahren und Personen, deren Anträge auf Schutz abgelehnt wurden, nicht aber Geflüchtete mit einem anerkannten Schutzstatus oder ukrainische Staatsangehörige, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24.02.2022 nach Deutschland geflohen sind. (2) Die Ausgestaltung der Bezahlkarte, insbesondere inwieweit die sächliche und räumliche Verwendung der Transferleistungen eingeschränkt wird und in welchem Umfang Bargeld abgehoben werden kann, ist noch offen. (3) Die Bezahlkarte kann die soziale und kulturelle Teilhabe, die Wahrnehmung von Integrationsangeboten und die Integration in den Arbeitsmarkt behindern. Die Wirkungen werden wesentlich von der Aus­ge­staltung der Bezahlkarte abhängen. Je ähnlicher sie einem allgemeinen Zahlungsmittel ist, desto geringer sind die negativen Wirkungen. (4) Mit der Bezahlkarte sind direkte und indirekte Kosten verbunden. Die direkten Kosten ergeben sich aus den Gebühren für die Finanz­dienst­leister und dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Zusätzlich können aber auch indirekte Kosten für die Betroffenen und weitere fiskalische Kosten entstehen, wenn die Integration durch die Bezahlkarte beeinträchtigt wird. (5) Es ist unwahrscheinlich, dass die Bezahlkarte einen spürbaren Einfluss auf den Umfang der Fluchtmigration hat. Das Volumen der Rücküberweis­ungen an die Hauptasylherkunftsländer ist vergleichsweise gering und der überwiegende Teil dieser Rücküberweisungen dürfte von erwerbs­tät­igen Personen stammen. Auch sind die Leistungssätze zu gering, als dass unter realistischen Annahmen aus den Leistungen nach dem Asylbe­werberleistungsgesetz die Flucht von Familienangehörigen oder Freunden finanziert werden kann.
    Kurzfassung: Peer Reviewed
    URL: Volltext  (kostenfrei)
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