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  • 1
    Language: German
    Pages: ca. 70 Blatt, Typoskriptnotizen, Zeitungsausschnitte, Fotografien und Bildreproduktionen
    Additional Information: Archiv des Instituts für Deutsche Volkskunde, Forschungsstelle Dresden der Akademie der Wissenschaften der DDR - 4. Sammlungen und Objekte
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    Language: German
    Pages: 6 gedruckte Zeitungsartikel
    Additional Information: Sammlung Hugo Wiechel - Sammlungen - Brauchtums- und Namensforschung
    Abstract: Vom sächsischen Ostersingen, überwiegend aus Schandau
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    Language: German
    Pages: 4 S. , 8°
    Additional Information: Autographensammlung
    Abstract: Brief gerichtet an: "Herr Kollege". "Ich fürchte sehr, daß Sie mich längst zu den 'Minderwertigen' oder gar den 'non-valeurs' rechnen, da ich auf die interessante Sendung u. den liebenswürdigen Brief vom 6. Mai bisher nicht geantwortet habe. Verzeihen Sie mir - und glauben Sie an mein Interesse für die von Ihnen behandelte Frage wie an meine lebhafte Sympathie für Ihre Auffassung. Wenn Sie meine Zeitschr. f. d. ges. Strafrechtswissenschaft einmal zu Gesicht bekommen, so sehen Sie, bitte, in Bd IX (1889) S. 458 ff einmal nach, wie ich über die Krim. Anthropologie denke; Sie werden sich überzeugen, daß wir beide auf demselben Standpunkte stehen. Das gilt besonders von dem springenden methodologischen Punkte: ein juristischer (oder soziologischer) Begriff, Verbrechen, kann nicht anthropologisch bedingt sein. Wir sind also in der Hauptsache einig. Daß ich die moral insanity etwas anders auffasse, wage ich, der ich zwar mehrjähriger Schüler von Krafft-Ebing gewesen, aber doch Laie bin, kaum zu sagen. Dagegen gestatten Sie mir, gegen die 'relative' Willensfreiheit zu protestieren. Philosophisch eine Halbheit, logisch ein Widerspruch, führt sie zur geringeren Strafbarkeit der 'vermindert' Zurechnungsfähigen; und doch verlangt die Zweckstrafe gerade hier intensivere Reaktion als bei den Normalen! Für das Strafrecht gibt es nur eine feste Grundlage: den Determinismus, aber ohne Konzession an die Theologen. - Gestatten Sie mir bei diesem Anlasse eine Bitte: Wären Sie nicht geneigt, für meine Zeitschr., also für Juristen, einen Litteraturbericht über Krim. Anthropologie u. Krim. Psychiatrie, etwa die letzten 5 Jahre umfassend, zu schreiben? Sie wären gerade der rechte Mann für uns; u. vielleicht wäre auch für Sie die Verbindung mit uns nicht ohne allen Wert. Jedenfalls aber nehmen Sie meinen herzlichen Dank für Ihre Sendung freundlich auf; u. lassen Sie mich meine Überlastung mit Geschäften nicht entgelten.".
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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