Language:
German
Pages:
Online-Ressource
Edition:
Stand: Juni 2009
Series Statement:
Working paper der Forschungsgruppe des Bundesamtes 26
Parallel Title:
Druckausg. Parusel, Bernd Unbegleitete minderjährige Migranten in Deutschland
Keywords:
Deutschland
;
Minderjähriger
;
Migration
;
Flüchtling
Abstract:
Die Studie bietet einen systematischen Überblick zu minderjährigen Flüchtlingen, ihrer Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland. Es werden die wesentlichen dabei zum Einsatz kommenden Praktiken und Verfahren geschildert. Vielfach gelten hier andere Anforderungen als bei Erwachsenen, da Kinder gemäß nationaler und internationaler Vorschriften besonders schutzbedürftig sind. Unbegleitete Minderjährige kommen nach Deutschland, da sie vor Kriegshandlungen, Menschenrechtsverletzungen oder wirtschaftlicher Not fliehen und Schutz bzw. bessere Lebensumstände suchen. Manche verlieren aufgrund von Kriegen ihre Angehörigen, andere werden auf der Flucht von ihren Eltern getrennt, wieder andere werden von ihren Familien nach Europa geschickt. 2008 beantragten 763 unbegleitete Minderjährige Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Schutzquote, also der Anteil derer, die als Asylberechtigte anerkannt wurden oder denen die Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, lag bei 51 Prozent. Die wichtigsten Herkunftsländer unbegleiteter minderjähriger Asylantragsteller im Jahr 2008 waren Irak, Vietnam, Afghanistan, Guinea und Äthiopien. Hinsichtlich der Einreise ist es von großer Bedeutung, dass alleinreisende Minderjährige von den Grenzbehörden als solche erkannt werden, so dass sie – wenn keine Zurückweisung bzw. Zurückschiebung angezeigt ist und sich keine Verwandten in der Bundesrepublik aufhalten – an das zuständige Jugendamt übergeben werden können, das dann die Inobhutnahme, die Bestellung eines Vormunds und eine adäquate Unterbringung zu veranlassen hat. Das danach stattfindende "Clearingverfahren" dient u.a. dazu, den individuellen Bedarf an Jugendhilfemaßnahmen zu ermitteln und zu prüfen, ob die in Obhut genommenen Unbegleiteteten Minderjährigen Verwandte in Deutschland oder einem anderen EU-Land haben und ob die Stellung eines Asylantrags sinnvoll erscheint.
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