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  • MPI Ethno. Forsch.  (3)
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Material
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Author, Corporation
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Subjects(RVK)
  • Law  (3)
  • 1
    Online Resource
    Online Resource
    Wiesbaden : Springer Fachmedien Wiesbaden | Wiesbaden : Imprint: Springer
    ISBN: 9783658425210
    Language: German
    Pages: 1 Online-Ressource(XXII, 280 S.)
    Edition: 1st ed. 2023.
    Parallel Title: Erscheint auch als
    Parallel Title: Erscheint auch als Heinrichs, Richard Das Wissen des Aufsichtsrats
    RVK:
    Keywords: Corporation law. ; Common law. ; Public law . ; Hochschulschrift ; Deutschland ; Aktiengesellschaft ; Juristische Person ; Aufsichtsrat ; Wissenszurechnung ; Rechtsfolge
    Abstract: Einleitung -- Grundlagen der Wissenszurechnung im Zivilrecht -- Das Wissen einer juristischen Person -- Das Wissen des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder -- Exkurs – Wissenszurechnung im Zusammenhang mit Art. 17 Abs. 1 MAR -- Resümee und Ausblick -- Literaturverzeichnis.
    Abstract: Gegenstand dieses Buches ist die Zurechnung des Wissens der Aufsichtsratsmitglieder einer deutschen AG. Hierbei handelt es sich um eine für die Praxis äußerst aktuelle Problematik, die dem komplexen und in der Rechtswissenschaft hoch umstrittenen Gebiet der Wissenszurechnung bei juristischen Personen angehört. Da die Thematik rund um das Wissen des Aufsichtsrats nicht ohne ein Grundverständnis der Wissenszurechnung im Ganzen analysiert werden kann, arbeitet der Autor zunächst die Entwicklungen dieses Rechtsinstituts auf und geht dabei insbesondere auf ungeklärte Aspekte ein, die an späterer Stelle für den Aufsichtsrat von Bedeutung sind. Hierauf folgt eine Untersuchung aller rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen des Aufsichtsorgans in den letzten Jahrzehnten, die für die Wissenszurechnung relevant sind und deren Berücksichtigung in der Literatur bislang ausblieb. Das auf dieser Grundlage vom Autor entwickelte Lösungsmodell bietet der Praxis ein eingängiges Instrument, welches nicht nur auf das Wissen des Aufsichtsrats anwendbar ist, sondern nahezu alle denkbaren Konstellationen der zivilrechtlichen Wissenszurechnung einbezieht. Der Autor Richard Heinrichs hat Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert. Sein Referendariat hat er unter anderem bei der BaFin absolviert. Seit 2021 arbeitet er als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a.M. und ist spezialisiert auf die Bereiche Gesellschaftsrecht sowie Mergers & Acquisitions.
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    Online Resource
    Online Resource
    Wiesbaden : Springer Fachmedien Wiesbaden | Wiesbaden : Imprint: Springer
    ISBN: 9783658382407
    Language: German
    Pages: 1 Online-Ressource(XXV, 303 S. 14 Abb. in Farbe.)
    Edition: 1st ed. 2022.
    Series Statement: Juridicum - Schriften zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
    Series Statement: Springer eBook Collection
    Parallel Title: Erscheint auch als
    Parallel Title: Erscheint auch als Timmer, Florian, 1994 - Vorstandsvergütung 2020
    RVK:
    Keywords: Civil law. ; Corporation law. ; Common law. ; Hochschulschrift ; Deutschland ; Aktiengesellschaft ; Vorstand
    Abstract: 1 Einleitung -- 2 Grundlagen der Vorstandsvergütung -- 3 Status quo ante: Geltendes Recht nach vorausgegangenen Gesetzesinitiativen -- 4 Vorstandsvergütung nach Verabschiedung von ARUG II -- 5 Deutscher Corporate Governance Kodex 2020 im Hinblick auf die Vorstandsvergütung -- 6 Lösung bekannter Probleme durch die Neuregelung und kritische Würdigung -- 7 Auswirkungen des neuen Regelungsgefüges -- 8 Zusammenfassung.
    Abstract: Ausufernde Vergütungen für Vorstände von börsennotierten Aktiengesellschaften entsprechen einem öffentlichen Vorurteil. Das gilt gerade dann, wenn die Gesellschaften selbst zuvor keine ebenso hohen Gewinne erwirtschafteten oder die Börsenkurse ins Wanken gerieten. Auch sonst sorgten millionenhohe Vergütungen oft für öffentliches Unverständnis. Aus diesem Grund hat der europäische Gesetzgeber mit Erlass der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (2. ARRL) einen weiteren Regulierungsversuch unternommen, um diesem Phänomen einen Riegel vorzuschieben. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das zweite Aktionärsrechterichtlinien-Umsetzungsgesetz (ARUG II) in nationales Recht überführt. In unmittelbarem Zusammenhang damit wurde auch der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner ab 2020 geltenden Fassung (DCGK 2020) deutlich überarbeitet. Auf der Basis dieser Neuerungen wertet dieses Werk aus, ob bekannte Probleme der Vergütung gelöst wurden. Zudem wird die neue Gesetzeslage kritisch gewürdigt. Abschließend wird auf die impliziten Auswirkungen eingegangen. Der Autor Dr. iur. Florian Timmer LL.B. M.Sc. ist Rechtsreferendar am Landgericht Wiesbaden. 2022 schloss er sein Promotionsstudium zum Doktor der Rechte (Dr. iur.) an dem gesellschaftsrechtlichen Lehrstuhl von Frau Professor Dr. Anja-Ursula Hucke an der Universität Rostock ab. Zuvor absolvierte er das Rechtswissenschaftsstudium an der EBS Law School in Wiesbaden sowie das Immobilienwirtschaftsstudium (M. Sc. in Real Estate) an der EBS Business School in Oestrich-Winkel.
    URL: Cover
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    ISBN: 9783658364441
    Language: German
    Pages: 1 Online-Ressource(XX, 254 S.)
    Edition: 1st ed. 2021.
    Series Statement: Springer eBook Collection
    Parallel Title: Erscheint auch als
    RVK:
    Keywords: Civil law. ; Corporation law. ; Deutschland ; Großbetrieb ; Arbeitsteilung ; Organisationsverschulden ; Gehilfenhaftung ; Entlastungsbeweis
    Abstract: Einleitung -- Die Entstehung der deliktischen Gehilfenhaftung in Deutschland -- Die deliktische Gehilfenhaftung aus rechtsvergleichender und gemeinschaftsrechtlicher Sicht -- Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz von 1967 -- Der dezentralisierte Entlastungsbeweis als Instrument der Haftungseingrenzung -- Umgehung des dezentralisierten Entlastungsbeweises in der Rechtsprechung -- Lösungsmöglichkeiten -- Zusammenfassung der Ergebnisse.
    Abstract: Mehrstufige arbeitsteilige Organisationen des unternehmerischen Geschäftsbereiches sind - insbesondere mit Blick auf Großunternehmen - aus dem modernen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Der Geschäftsherr hat sich zur gewünschten Ausweitung seines Aktionsradius sowie des Erhalts seiner Handlungsflexibilität mehr oder weniger zwingend der Tätigkeit von Gehilfen zu bedienen. Vor dem Hintergrund der (betriebs-)wirtschaftlichen Bedeutung des Topos der mehrstufigen arbeitsteiligen Organisation stellt sich aus haftungsrechtlicher Frage, ob und mit welcher Maßgabe im Rahmen einer Inanspruchnahme nach § 831 Abs. 1 BGB der Entlastungsbeweis nach Satz 2 zugunsten des Geschäftsherrn zur Anwendung zu bringen ist. Für den Fall einer Unmöglichkeit einer persönlichen Auswahl des schadenstiftenden Gehilfen durch den Geschäftsherrn aufgrund betriebsbezogener Umstände erachtete das Reichsgericht eine Delegation der Aufgabe der Auswahl und Überwachung rangniedere Gehilfen auf eine Zwischenperson als zulässig und verlangte vom Geschäftsherrn, dass er sich lediglich im Hinblick auf seine Zwischenperson exkulpieren muss. Später ging die reichs- und auch bundesgerichtliche Rechtsprechung jedoch dazu über, die Frage der deliktsrechtlichen Behandlung der mehrstufigen arbeitsteiligen Organisation allein im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB unter dem Begriff der – betrieblichen und körperschaftlichen – Organisationspflichten zu erörtern. Unter kritischer Darstellung sowohl der Lehre vom dezentralisierten Entlastungsbeweis als auch des Topos der Organisationspflichten zeigt der Autor auf, dass ein rechtspolitisch befriedigender Zustand nur dadurch erreicht werden kann, dass mit jeder Mehrstufigkeit von arbeitsteiliger Organisation auch stets eine Mehrstufigkeit des vom Geschäftsführer zu führenden Entlastungsbeweises einherzugehen hat. Der Autor Burak Firat studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig. .
    URL: Cover
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