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Erscheinungszeitraum
Jahr
Fachgebiete(RVK)
  • 1
    ISBN: 9783709700488
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 1 Online-Ressource (991 p.)
    RVK:
    Schlagwort(e): Law
    Kurzfassung: The volume contains the critical responses from the perspective of other legal systems to the propositions Helmut Koziol puts forward in 2012 in his book “Basic Questions of Tort Law from a Germanic Perspective”. These reports not only describe the legal situation in selected legal systems, but also give a critical response to the propositions developed in respect of the Germanic legal family. Moreover, they consider the possible incorporation or rejection of the said propositions into the legal systems. This study is not only intended to promote mutual understanding between the individual legal systems but also to provide a basis for them to gradually grow together by means of both the internal development of the national legal systems and supranational elaboration of bodies of rules. English Version: http://e-book.fwf.ac.at/o:815
    Kurzfassung: Der vorliegende Band enthält zunächst die kritischen Stellungnahmen aus dem Blickwinkel anderer Rechtsordnungen zu Helmut Koziols Thesen, die er 2012 im Band „Basic Questions of Tort Law from a Germanic Perspective“ vorgelegt hat. In diesen Berichten wird nicht nur die Rechtslage in der jeweiligen Rechtsordnung geschildert, sondern es wird kritisch zu den im deutschen Rechtskreis entwickelten Thesen Stellung genommen, aber auch auf deren mögliche Berücksichtigung oder Ablehnung bei der Weiterentwicklung dieser Rechtsordnung eingegangen. Mit dieser Untersuchung soll nicht nur das Verständnis zwischen den einzelnen Rechtsordnungen gefördert, sondern auch eine Grundlage für ein allmähliches Zusammenwachsen durch die innere Fortentwicklung der nationalen Rechtsordnungen aber auch durch überstaatliche Ausarbeitung von Regelungswerken geschaffen werden. Englische Version siehe: http://e-book.fwf.ac.at/o:815
    Anmerkung: German
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 2
    ISBN: 9783161524103
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 1 Online-Ressource (XL, 834 Seiten)
    Suppl.: Rezensiert in Oppermann, Thomas, 1931 - 2019 Germelmann, Claas Friedrich, Kultur und staatliches Handeln 2015
    Serie: Ius publicum Band 223
    Serie: Ius publicum
    Paralleltitel: Erscheint auch als Germelmann, Claas Friedrich, 1978 - Kultur und staatliches Handeln
    DDC: 344.09
    RVK:
    Schlagwort(e): Culture and law ; Law ; Public law ; Electronic books ; Deutschland ; Kulturförderung ; Kulturgüterschutz ; Kulturverwaltungsrecht ; Kulturverfassungsrecht
    Anmerkung: Description based upon print version of record
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 3
    Sprache: Deutsch
    Seiten: Online-Ressource
    Serie: Fontes rerum Austriacarum 22
    Serie: 3. Abteilung, Fontes iuris
    Serie: Fontes rerum Austriacarum / 3
    RVK:
    Schlagwort(e): Law ; ABGB ; Codex Theresianus ; Quelle ; Österreich ; Geschichte ; Österreich Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; Kodifikation ; Geschichte 1753-1811
    Kurzfassung: "... habent sua fata libelli": Nowadays this saying is usually used to state, that a text is only able to impart as much message, as the reader is willing to understand. However, we can make use of this saying in another sense too - for instance just as James Joyce used to say: to give a "book in print a life of its own"; meaning that the fate of a book is above all built on the fact, that it was put into the world. Of course there are papers, which never caught sight of the world, or which later got lost - for example due to a fire-disaster. On the 15th of July 1927, the most important files about the history of the making of Austria's General Civil Code sustained such a fate, due to the fire-disaster in the Viennese Palace of Justice, where these documents have been treasured at the Archive of the Ministry of Justice.This destruction, however, did not lead to the total loss of legal sources relevant to the legal history of Austria's General Civil Code. The most important documents regarding the beginning of the composition of the Austrian General Civil Code have been preserved by Harrasowksy in his edition of the Codex Theresianus in 1883/86. Nevertheless some of the eldest materials, that have been marking the very beginning of the composition of the Codex Theresianus in 1753, composed by the first law-making commission, the so called Compilating-Commission, remained disregarded and untouched in the archives: to begin with, this is a "plan", drawn up by Josef Azzoni in May 1753, containing not only a disposition of the content of the Codex Theresianus, but also a first description of it. Therefore this "plan" can be seen just as a preliminary draft of the project of the Codex Theresianus. Moreover this is a series of descriptions about civil laws, valid for different hereditary provinces of the Habsburg Monarchy, which should then serve as basic sources in regard of the project of an unified Civil Code, which was provided as a common law for the entire monarchy instead of particular laws in different provinces. In his edition of the Codex Theresianus Harrasowsky specified only the headlines of Azzonis "plan"; he also presented several descriptions of the Civil Law, valid for the particular hereditary provinces, namely in annotations to the content of the Codex; however only regarding details, and sporadically distributed within the three parts of the Codex.Since the times of Harrasowsky, legal historical research has not been interested in these eldest ...
    Kurzfassung: "... habent sua fata libelli"; dieser Satz wird gewöhnlich in dem Sinn gebraucht, dass ein Text nur so viel Aussage vermitteln kann, wie der individuelle Leser überhaupt zu erfassen bereit ist. Man kann dieses Sprichwort aber auch so verstehen wie James Joyce: to give a "book in print a life of its own". Das Schicksal eines Buches hängt demnach vor allem davon ab, dass der Text überhaupt in die Welt gelangt.Es gibt Texte, die in diesem Sinne nie das Licht der Welt erblickt haben oder die später verloren gegangen sind - etwa durch eine Brandkatastrophe, in welcher das einzige Exemplar eines Textes vernichtet wurde. Am 15. Juli 1927 haben die wichtigsten Akten zur Entstehungsgeschichte des österreichischen ABGB ein solches Schicksal erlitten, nämlich beim Brand des Wiener Justizpalastes, wo sie im Archiv des Justizministeriums verwahrt waren. Für die Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des österreichischen Zivilrechts hat diese Vernichtung zwar keinen Totalverlust der betreffenden rechtshistorischen Quellen nach sich gezogen, weil seit der Herausgabe des Codex Theresianus und seiner Umarbeitungen durch Harrasowsky 1883/86 die wichtigsten Materialien für den Beginn der Gesetzgebungsgeschichte des österreichischen ABGB nahezu vollständig überblickt werden konnten. Die ältesten Materialien aber, welche 1753 am Beginn der Ausarbeitung des 1766 vollendeten Codex Theresianus durch die sogenannte Kompilationskommission standen, sind damals unbeachtet im Archiv verblieben: zum einen der von Josef Azzoni im Mai 1753 vorgelegte "Plan" für den "Entwurf des Codex Theresianus", der nicht nur ein formelles Gliederungskonzept für die Ausarbeitung dieses Projekts bot, sondern bereits eine erste Beschreibung des künftigen Inhalts enthielt, und somit als "Vorentwurf" zum Projekt des Codex Theresianus angesehen werden kann. Zum anderen sind es die von den Mitgliedern der Kompilationskommission als materielle Grundlage für die mit diesem Projekt initiierte Vereinheitlichung des Privatrechts in den deutschen Erbländern der Habsburgermonarchie gelieferten Darstellungen der einzelnen Länderrechte, aus denen ein allgemeines Recht abgeleitet werden sollte. Harrasowsky hat von diesen Materialien lediglich die Gliederungsüberschriften von Azzonis Vorentwurf wiedergegeben. Die Darstellungen der einzelnen Länderrechte haben in seiner Edition des Codex Theresianus zwar auch Berücksichtigung gefunden - allerdings nur punktuell und auch weit verstreut in den A ...
    Anmerkung: Literaturverz. S. 75 - 82 , Die Vorlage enth. insgesamt 2 Werke , de
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 4
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Wien : Jan Sramek Verlag
    ISBN: 9783902638519
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 1 electronic resource (140 Seiten p.)
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Law ; Österreich ; Öffentliches Recht ; Rechtsschutz
    Kurzfassung: Ausgangspunkt meiner Dissertation bzw überarbeiteten Fassung der Dissertation war der Umstand, dass Parteien eines Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahrens keinerlei Rechtsanspruch auf Einleitung eines Normprüfungsverfahrens vor dem VfGH oder auf Vorlage einer auslegungsrelevanten Frage an den EuGH haben. Mangels dieses Rechtsanspruches stellte sich mir die Frage, ob eine Partei nicht den direkten Weg in Form eines Individualantrages nach Art 139 bzw Art 140 B-VG wählen sollte, um zu ihrem Recht zu gelangen. Diese Möglichkeit scheitert in der Praxis jedoch oftmals an den strikten Zulässigkeitsvoraussetzungen bzw an den strengen Formalerfordernissen eines Individualantrages. Analysiert wird in der Arbeit ebenso, ob diese rigide Zulassungspraxis im Sinne des (Verfassungs-)Gesetzgebers ist. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt somit in der ausführlichen Analyse des Individualantrages. Für den Fall, dass die Einholung einer Vorabentscheidung vor dem EuGH rechtswidrig unterlassen werden sollte, erkennt der VfGH in ständiger Rechtsprechung, dass dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wird. Die Dissertation bzw überarbeitete Fassung der Dissertation zeigt nun eine weitere Interpretation des Rechts auf den gesetzlichen Richter auf, wonach auch ein pflichtwidrig unterlassenes Normprüfungsverfahren eine Verletzung des gesetzlichen Richters darstellt. Außerdem wird erörtert, ob in den beiden zuvor genannten Fällen zusätzlich Art 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Beschwerde) sowie Art 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) verletzt wird. Gesicherte Rechtsprechung ist, dass Staatshaftungsansprüche wegen gemeinschaftswidriger staatlicher Verhaltensweisen im Rahmen der Kausalgerichtsbarkeit nach Art 137 B-VG geltend zu machen sind. Analog dazu wird in der vorliegenden Arbeit gründlich heraus gearbeitet, weshalb ein zu Unrecht unterlassenes Normprüfungsverfahren ebenfalls zu einem Staatshaftungsanspruch führen kann.Darüber hinaus werden Rechtsschutzdefizite in der Durchsetzung von Unionsrecht aufgezeigt. Rund um diese angeführten Themen, welche den Kern meiner Dissertation bzw überarbeiteten Fassung der Dissertation bilden, wird einleitend das Rechtsschutzsystem der österreichischen Bundesverfassung samt den wichtigsten ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln in der Hoheitsverwaltung erklärt, der Rechtsschutz in der Privatwirtschaftsverwaltung kurz behandelt sowie abschließend weitere Rechtsschutzinstitutionen, wie zB die Vo ...
    Kurzfassung: The starting point for my thesis, or rather the revised version of my thesis, was the fact that parties in a civil, criminal or administrative case have no legal entitlement either to the launch of judicial review proceedings (Normprüfungsverfahren) by the Austrian constitutional court (VfGH) or to the submission of questions of interpretation to the ECJ. The absence of any such legal entitlement raises the question of whether a party could not obtain a remedy by taking the direct route using an Individualantrag or individual application to the constitutional court in accordance with Art 139 or Art 140 B-VG (Austrian Federal Constitutional Act). In practice, however, this route is frequently blocked by the strict prerequisites for admissibility and formal requirements governing an individual application. This paper analyses whether the rigid admission procedure truly reflects the aim of the constitution/legislator. The focus of this paper is thus a detailed analysis of the Individualantrag. In the event of failure to obtain a mandatory preliminary ruling from the ECJ, VfGH practice recognises that this constitutes violation of the Austrian right to a hearing before an impartial and competent judge (Recht auf den gesetzlichen Richter). The thesis/the revised version of this thesis highlights a further interpretation of the above right to a hearing, an interpretation under which unlawful failure to launch a judicial review also constitutes breach of this right. Furthermore, the paper examines whether Art 13 ECHR (Right to an effective remedy) and Art 6 ECHR (Right to a fair trial) are also violated in the two aforementioned cases. Established case law states that claims for state liability on the grounds of state contravention of Community law are to be brought under the constitutional court's Kausalgerichtsbarkeit or jurisdiction for monetary claims against public bodies for which there is no other remedy, in accordance with Art 137 B-VG. In the light of this, this paper looks in detail at why unlawful failure to launch judicial review proceedings can also result in claims for state liability.It also uncovers shortcomings in legal remedy in the implementation of EU law. In the context of the above topics, which form the core of my thesis/the revised version of my thesis, the paper will introduce the system of legal remedy under the Austrian federal constitution including the key ordinary and extraordinary remedies under sovereign, public administration (Ho ...
    Anmerkung: de
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 5
    ISBN: 9783863950026
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 1 Online-Ressource
    RVK:
    Schlagwort(e): Constitution: government & the state ; Law ; Constitutional & administrative law ; Parliamentary & legislative practice
    Kurzfassung: „Hiergegen lege ich mein Veto ein.“ Diese Aussage lässt sich oft in Zusammenhängen finden, in denen es darum geht, das Handeln eines Anderen besonders nachhaltig und beeindruckend zu unterminieren. Genau in jener Destruktionsenergie liegt die Magie der Vetorechte begründet. Es verwundert daher nicht, dass von diesem Terminus seit jeher reger Gebrauch gemacht wird und selbst das Blockadepotential der ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat aber auch das exekutive Durchgriffsrecht des amerikanischen Präsidenten als Vetorecht firmiert. Solch reger Einsatz dieser Begrifflichkeit ist in juristischen wie in nichtjuristischen Bereichen zu verzeichnen. Auch für das deutsche Verfassungssystem lässt sich der Gebrauch der Vetoformulierung eruieren. Die vorliegende Dissertation kapriziert sich auf die Begutachtung damit einhergehender Fragestellungen. Rechtshistorische Herleitungen und eine definitorische Exegese des Vetobegriffs tragen dazu bei, das Bewusstsein für die mit dem Vetoeinsatz einhergehende Machtausübung zu schärfen. Es werden dabei Antworten gegeben auf Fragen wie: Woher kommt diese Macht? Welche Formen kann sie annehmen? Welche Möglichkeiten wohnen ihr inne, wo liegen ihre Grenzen? Darüber hinaus dient diese Studie dazu, für den demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland nach der Einpassung von Vetorechten in die grundgesetzlichen Parameter zu fragen. All diesen Facetten der Vetorechte, erweitert um den Spannungsbogen der politischen Dimension, geht diese Dissertation nach
    Kurzfassung: „Hiergegen lege ich mein Veto ein.“ Diese Aussage lässt sich oft in Zusammenhängen finden, in denen es darum geht, das Handeln eines Anderen besonders nachhaltig und beeindruckend zu unterminieren. Genau in jener Destruktionsenergie liegt die Magie der Vetorechte begründet. Es verwundert daher nicht, dass von diesem Terminus seit jeher reger Gebrauch gemacht wird und selbst das Blockadepotential der ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat aber auch das exekutive Durchgriffsrecht des amerikanischen Präsidenten als Vetorecht firmiert. Solch reger Einsatz dieser Begrifflichkeit ist in juristischen wie in nichtjuristischen Bereichen zu verzeichnen. Auch für das deutsche Verfassungssystem lässt sich der Gebrauch der Vetoformulierung eruieren. Die vorliegende Dissertation kapriziert sich auf die Begutachtung damit einhergehender Fragestellungen. Rechtshistorische Herleitungen und eine definitorische Exegese des Vetobegriffs tragen dazu bei, das Bewusstsein für die mit dem Vetoeinsatz einhergehende Machtausübung zu schärfen. Es werden dabei Antworten gegeben auf Fragen wie: Woher kommt diese Macht? Welche Formen kann sie annehmen? Welche Möglichkeiten wohnen ihr inne, wo liegen ihre Grenzen? Darüber hinaus dient diese Studie dazu, für den demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland nach der Einpassung von Vetorechten in die grundgesetzlichen Parameter zu fragen. All diesen Facetten der Vetorechte, erweitert um den Spannungsbogen der politischen Dimension, geht diese Dissertation nach
    Anmerkung: German
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 6
    ISBN: 9783863950040
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 1 Online-Ressource
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Law ; Law & society ; Criminal law & procedure ; Criminal procedure ; Deutschland Bundesverfassungsgericht ; Rechtsprechung ; Sicherungsverwahrung ; Verdeckte Ermittlung ; Lauschangriff ; Unverletzlichkeit ; Wohnung ; Rechtsstaatsprinzip ; Deutschland ; Strafrecht ; Rechtssoziologie
    Kurzfassung: Die vorliegende Untersuchung setzt sich mit neuen Adressaten des Strafrechts auseinander, deren Konstruktion im Strafrechtsdiskurs zunächst an Transformationen des Rechtsstaatskonzeptes denken lassen könnte. Eine genauere Betrachtung enthüllt jedoch alt bekannte Komponenten des Strafrechtes, die diesen neuen Figuren, den ‚Gefährdern‘, innewohnen. Eine Analyse von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung und zur akustischen Wohnraumüberwachung verdeutlicht, dass rechtsstaatliche Prinzipien und Mechanismen nicht etwa obsolet, sondern vielmehr umformuliert und praktiziert werden. Das Strafrecht agiert – rechtsstaatskonform – immer aggressiver und immer zerstreuter. Diesen Manifestationen des gegenwärtigen Strafrechts, das sich gegen jegliche Gefährdung der Sicherheit richtet – und welches hier als ‚Gefährdungsrecht‘ bezeichnet wird –, ist dezidiert entgegenzutreten
    Kurzfassung: Endanger law ('Gefährdungsrecht') is a criminal law which is seeking security – and thereafter fighting ‘risks’ and ‘dangers’ – as its main objective and which is acting on the basis of risk patterns developed by this law itself. Individuals who fit these characteristics are being fought against as endangerers, that means, as high risky figures – and not as offenders. In this work it is presented this figure which has been constructed by the criminal policies and system in Germany during recent years, and has been co-constructed by the Constitutional Court in at least two cases: in the case of the acoustic home surveillance and in the case of the subsequent incapacitation order. Here is (critically) explained the internal logic and rationality which is leading this endanger law
    Anmerkung: German
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  • 7
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : Universitätsverlag Göttingen
    ISBN: 9783941875289
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 1 Online-Ressource
    RVK:
    Schlagwort(e): Law
    Kurzfassung: Sexual violence attains a high level of public attention, almost daily the media report about it. Also for the crime and justice policy, it was always a reason to discuss the sharpening and expansion of sentences. More astonishing is that hardly anyone has examined why relatively many persons is suspected of sexual violence, but only a small percentage is ever sentenced. This volume is intended to provide new insights by describing on the one hand the identified issues, and on the other hand analysing identification processes, selection processes and sentencing. This will be based on a census of investigations in two court districts in Lower Saxony
    Kurzfassung: Sexuelle Gewalt kann einer hohen öffentlichen Aufmerksamkeit gewiss sein; fast täglich wird in den Medien darüber berichtet. Auch für die Kriminal- und Rechtspolitik war sie immer wieder Anlass, Strafschärfungen vorzunehmen und das Maßregelrecht auszubauen. Um so erstaunlicher ist es, dass kaum jemand untersucht hat, wieso relativ viele Personen wegen sexuellen Gewalthandlungen verdächtigt, aber nur ein kleiner Prozentsatz deswegen verurteilt wird. Die vorliegende Arbeit soll hierzu neue Erkenntnisse liefern, indem sie einerseits die ermittelten Sachverhalte beschreibt und andererseits Ermittlungsvorgänge, Selektionsprozesse und Strafzumessung analysiert. Dies erfolgt anhand einer Vollerhebung von Ermittlungsverfahren eines Jahrgangs in zwei niedersächsischen Landgerichtsbezirken
    Anmerkung: German
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  • 8
    ISBN: 9783941875784
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 1 Online-Ressource
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Law ; Criminal law & procedure ; Criminal justice law ; Criminal procedure: law of evidence ; Niedersachsen ; Untersuchungshaft
    Kurzfassung: Die Untersuchung befasst sich mit den Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft. Mit dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, hat der niedersächsische Gesetzgeber den grundrechtssensiblen Bereich des Untersuchungshaftvollzuges erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte auf eine detaillierte gesetzliche Grundlage gestellt. Ausgewählte Regelungen des niedersächsischen Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft werden sowohl einer verfassungsrechtlichen als auch einer verfahrensrechtlichen Analyse unterzogen. Verfassungsrechtliche Vorgaben, verfahrensrechtliche Bedürfnisse und tatsächliche Gegebenheiten werden berücksichtigt, um die bislang überwiegend abstrakten Vorgaben der Verfassung an die gesetzliche Normierung des Untersuchungshaftvollzuges zu konkretisieren und die Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft einer ersten Bewertung zuzuführen. Hierbei wird insbesondere überprüft, inwieweit es dem niedersächsischen Gesetzgeber gelungen ist, das Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen einer funktionsfähigen Strafrechtpflege und den Freiheitsrechten des Untersuchungsgefangenen auszugleichen
    Kurzfassung: Die Untersuchung befasst sich mit den Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft. Mit dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, hat der niedersächsische Gesetzgeber den grundrechtssensiblen Bereich des Untersuchungshaftvollzuges erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte auf eine detaillierte gesetzliche Grundlage gestellt. Ausgewählte Regelungen des niedersächsischen Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft werden sowohl einer verfassungsrechtlichen als auch einer verfahrensrechtlichen Analyse unterzogen. Verfassungsrechtliche Vorgaben, verfahrensrechtliche Bedürfnisse und tatsächliche Gegebenheiten werden berücksichtigt, um die bislang überwiegend abstrakten Vorgaben der Verfassung an die gesetzliche Normierung des Untersuchungshaftvollzuges zu konkretisieren und die Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft einer ersten Bewertung zuzuführen. Hierbei wird insbesondere überprüft, inwieweit es dem niedersächsischen Gesetzgeber gelungen ist, das Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen einer funktionsfähigen Strafrechtpflege und den Freiheitsrechten des Untersuchungsgefangenen auszugleichen
    Anmerkung: German
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  • 9
    ISBN: 9783941875500
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 1 Online-Ressource
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Law ; Family law
    Kurzfassung: Dieser Band enthält die Referate des 8. Göttinger Workshops zum Familienrecht 2009, der die Bedeutung der neuen Haager Unterhaltsübereinkommen und der Unterhaltsverordnung für das englische und deutsche Recht thematisierte. Die Referate von Matthias Heger (BMJ) und Juliane Hirsch (Haager Konferenz für Internationales Privatrecht) schildern den Entstehungsprozess, die Verständigungsschwierigkeiten und den Anwendungsmechanismus der neuen Rechtsinstrumente. Wolfgang Hau (Universität Passau) und Joachim Dose (BGH) reflektieren die Auswirkungen und neue Problemfelder, die sich für das deutsche Recht und die deutsche Rechtspraxis ergeben. Einen besonderen Akzent erhielt der Workshop durch die Beteiligung eines englischen Richters (Ian Karsten) und eines englischen Barristers (Tim Amos), die in anschaulicher Weise darstellen, warum die grenzüberschreitenden Rechtsinstrumente im Hinblick auf das englische autonome Verfahrens- und materielle Recht Schwierigkeiten bereiten. Band 8 der Reihe „Göttinger Juristische Schriften“ Die Reihe wird von der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität herausgegeben und macht Veranstaltungen an der Fakultät einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich
    Kurzfassung: Dieser Band enthält die Referate des 8. Göttinger Workshops zum Familienrecht 2009, der die Bedeutung der neuen Haager Unterhaltsübereinkommen und der Unterhaltsverordnung für das englische und deutsche Recht thematisierte. Die Referate von Matthias Heger (BMJ) und Juliane Hirsch (Haager Konferenz für Internationales Privatrecht) schildern den Entstehungsprozess, die Verständigungsschwierigkeiten und den Anwendungsmechanismus der neuen Rechtsinstrumente. Wolfgang Hau (Universität Passau) und Joachim Dose (BGH) reflektieren die Auswirkungen und neue Problemfelder, die sich für das deutsche Recht und die deutsche Rechtspraxis ergeben. Einen besonderen Akzent erhielt der Workshop durch die Beteiligung eines englischen Richters (Ian Karsten) und eines englischen Barristers (Tim Amos), die in anschaulicher Weise darstellen, warum die grenzüberschreitenden Rechtsinstrumente im Hinblick auf das englische autonome Verfahrens- und materielle Recht Schwierigkeiten bereiten. Band 8 der Reihe „Göttinger Juristische Schriften“ Die Reihe wird von der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität herausgegeben und macht Veranstaltungen an der Fakultät einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich
    Anmerkung: German
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  • 10
    ISBN: 9783941875807
    Sprache: Deutsch
    Seiten: 1 Online-Ressource
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Law ; Jurisprudence & philosophy of law ; Criminal law & procedure ; Criminal justice law
    Kurzfassung: Der vorliegende Band enthält die auf dem Kolloquium am 25. April 2009 von Klaus Geppert, Ralf Krack und Günter Jakobs gehaltenen Vorträge und wird ergänzt durch Beiträge, die frühere und jetzige Göttinger Kollegen von Fritz Loos zu seinen Ehren verfasst haben. Die einzelnen Aufsätze versuchen mit den Generalthemen Grundfragen des Strafrechts, Rechtsphilosophie und der (unendlichen) Reform der Juristenausbildung einen Teil der Arbeitsschwerpunkte des Jubilars abzudecken. Mit dem Tagungsband verfolgen die Herausgeber das Anliegen, den Lehrer und Wissenschaftler Fritz Loos in möglichst vielen Facetten seiner Person zu würdigen und als seine akademischen Schüler Dank zu sagen für die Förderung, die er uns hat zukommen lassen
    Kurzfassung: Der vorliegende Band enthält die auf dem Kolloquium am 25. April 2009 von Klaus Geppert, Ralf Krack und Günter Jakobs gehaltenen Vorträge und wird ergänzt durch Beiträge, die frühere und jetzige Göttinger Kollegen von Fritz Loos zu seinen Ehren verfasst haben. Die einzelnen Aufsätze versuchen mit den Generalthemen Grundfragen des Strafrechts, Rechtsphilosophie und der (unendlichen) Reform der Juristenausbildung einen Teil der Arbeitsschwerpunkte des Jubilars abzudecken. Mit dem Tagungsband verfolgen die Herausgeber das Anliegen, den Lehrer und Wissenschaftler Fritz Loos in möglichst vielen Facetten seiner Person zu würdigen und als seine akademischen Schüler Dank zu sagen für die Förderung, die er uns hat zukommen lassen
    Anmerkung: German
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 11
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Frankfurt : Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
    ISBN: 9783653001600 , 9783631602874
    Sprache: Deutsch
    Seiten: Online-Ressource (1 online resource (256 p.))
    Ausgabe: Online-Ausg.
    Serie: EBL-Schweitzer
    Serie: Europäische Hochschulschriften v.5038
    Paralleltitel: Erscheint auch als Schuld, Yvonne, 1982 - Veranstalterhaftung im Laufsport
    DDC: 344.43099
    RVK:
    Schlagwort(e): Sports -- Law and legislation -- Germany ; Law ; Running ; Sports ; Law and legislation ; Germany ; Sports -- Law and legislation -- Germany ; Electronic books ; Electronic books ; Electronic books ; Deutschland ; Lauf ; Sportveranstaltung ; Haftung
    Kurzfassung: Inhaltsübersicht; Inhaltsverzeichnis; Literaturverzeichnis XXI; Einleitung 1; 1. Kapitel: Laufsport als Sportveranstaltung 5; I. Der Begriff der „Sportveranstaltung" und des „Sportveranstalters" 5; 1. Abgrenzung zwischen „Sportveranstaltung" und „allgemeinem Sportbetrieb" 5; a) Das umgangssprachliche Verständnis vom Begriff der (Sport-) Veranstaltung und die Abgrenzung nach der sportrechtlichen Literatur 5; b) Die Abgrenzung in Gesetzgebung und Rechtsprechung 7; c) Ergebnis 9; 2. Der Begriff des „Sportveranstalters" 9
    Kurzfassung: a) Praktische Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Sportveranstalterbegriffs 10b) Rückschlüsse aus sportlichen Regelwerken 11; c) Der Veranstalterbegriff in gesetzlichen Vorschriften 12; d) Standpunkte der Rechtsprechung und Literatur 12; e) Stellungnahme und Ergebnis 14; 3. Private Sportveranstalter und die öffentliche Hand als Sportveranstalter 15; II. Weitere Beteiligte an einer Sportveranstaltung 17; 1. Sportler 17; 2. Zuschauer 18; 3. Verbände, Offizielle, Funktionäre 19; 4. Sponsoren 19; 5. Medien 20; 6. Sportstätteneigentümer/-betreiber 20; 7. Agenturen 21; 8. Staatliche Behörden 22
    Kurzfassung: 9. Sonstige Helfer 22III. Laufsport als Individual- und Ausdauersport 22; 1. Abgrenzung zwischen Individualsport und Kampfsport 23; 2. Laufen als Ausdauersport 23; 3. Verknüpfung von Breiten- und Leistungssport 25; 2. Kapitel: Der Sportveranstaltungsteilnahmevertrag als Grundlage der Veranstalterpflichten 27; I. Vertragsfreiheit und besonderes Vertrauensverhältnis im Sport 27; II. Leistungspflichten aus Sportveranstaltungsteilnahmevertrag 29; 1. Hobby- und Amateurläufer 29; a) Abgrenzung zur Gefälligkeit 29; aa) Allgemeine Abgrenzungskriterien 30; bb) Kostenpflichtige Laufveranstaltungen 32
    Kurzfassung: cc) Sonderkonditionen und Sonderkontingente 33dd) Kostenfreie Veranstaltungen 33; b) Die Bestimmung der Rechtsnatur des Sportveranstaltungsteilnahmevertrages im Wege der typologischen Methode 33; aa) Durchführung der Veranstaltung an sich 34; (1) Vergleich mit dem Ausrichter- und dem Besuchervertrag 35; (2) Werkvertrag ( 631 ff. BGB) 35; (3) Mietvertrag ( 535 ff. BGB) 36; bb) Erbringung von Zusatzleistungen 37; c) Rechtliche Qualifizierung des „Gesamtleistungspaketes" Sportveranstaltungsteilnahmevertrag 38; aa) Dominierendes Element 38; bb) Typenmischvertrag 39
    Kurzfassung: cc) Rechtliche Behandlung des Typenmischvertrags 402. Vertrags- und Berufsläufer 41; a) Abgrenzung zur Gefälligkeit 42; b) Auftrag ( 662 ff. BGB) 42; c) Werkvertrag ( 631 ff. BGB) oder Dienstvertrag ( 611 ff.BGB)? 43; aa) Das Versprechen, an der Veranstaltung teilzunehmen 43; bb) Das Versprechen, bestimmte Ergebnisse zu erzielen 45; d) Arbeitsvertrag 47; e) Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 48; 3. Preise 50; 4. Athletenvereinbarungen und Startrechte 51; 5. Vereinsmitgliedschaft 53; 6. Ergebnis 54; III. Vertragsschluss 54; 1. Ausschreibung als Angebot „ad incertas personas" 54
    Kurzfassung: 2. Ausschreibung als „invitatio ad offerendum" 56
    Beschreibung / Inhaltsverzeichnis: Inhaltsübersicht; Inhaltsverzeichnis; Literaturverzeichnis XXI; Einleitung 1; 1. Kapitel: Laufsport als Sportveranstaltung 5; I. Der Begriff der „Sportveranstaltung" und des „Sportveranstalters" 5; 1. Abgrenzung zwischen „Sportveranstaltung" und „allgemeinem Sportbetrieb" 5; a) Das umgangssprachliche Verständnis vom Begriff der (Sport-) Veranstaltung und die Abgrenzung nach der sportrechtlichen Literatur 5; b) Die Abgrenzung in Gesetzgebung und Rechtsprechung 7; c) Ergebnis 9; 2. Der Begriff des „Sportveranstalters" 9
    Beschreibung / Inhaltsverzeichnis: cc) Sonderkonditionen und Sonderkontingente 33dd) Kostenfreie Veranstaltungen 33; b) Die Bestimmung der Rechtsnatur des Sportveranstaltungsteilnahmevertrages im Wege der typologischen Methode 33; aa) Durchführung der Veranstaltung an sich 34; (1) Vergleich mit dem Ausrichter- und dem Besuchervertrag 35; (2) Werkvertrag ( 631 ff. BGB) 35; (3) Mietvertrag ( 535 ff. BGB) 36; bb) Erbringung von Zusatzleistungen 37; c) Rechtliche Qualifizierung des „Gesamtleistungspaketes" Sportveranstaltungsteilnahmevertrag 38; aa) Dominierendes Element 38; bb) Typenmischvertrag 39
    Beschreibung / Inhaltsverzeichnis: cc) Rechtliche Behandlung des Typenmischvertrags 402. Vertrags- und Berufsläufer 41; a) Abgrenzung zur Gefälligkeit 42; b) Auftrag ( 662 ff. BGB) 42; c) Werkvertrag ( 631 ff. BGB) oder Dienstvertrag ( 611 ff.BGB)? 43; aa) Das Versprechen, an der Veranstaltung teilzunehmen 43; bb) Das Versprechen, bestimmte Ergebnisse zu erzielen 45; d) Arbeitsvertrag 47; e) Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 48; 3. Preise 50; 4. Athletenvereinbarungen und Startrechte 51; 5. Vereinsmitgliedschaft 53; 6. Ergebnis 54; III. Vertragsschluss 54; 1. Ausschreibung als Angebot „ad incertas personas" 54
    Beschreibung / Inhaltsverzeichnis: 2. Ausschreibung als „invitatio ad offerendum" 56
    Beschreibung / Inhaltsverzeichnis: a) Praktische Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Sportveranstalterbegriffs 10b) Rückschlüsse aus sportlichen Regelwerken 11; c) Der Veranstalterbegriff in gesetzlichen Vorschriften 12; d) Standpunkte der Rechtsprechung und Literatur 12; e) Stellungnahme und Ergebnis 14; 3. Private Sportveranstalter und die öffentliche Hand als Sportveranstalter 15; II. Weitere Beteiligte an einer Sportveranstaltung 17; 1. Sportler 17; 2. Zuschauer 18; 3. Verbände, Offizielle, Funktionäre 19; 4. Sponsoren 19; 5. Medien 20; 6. Sportstätteneigentümer/-betreiber 20; 7. Agenturen 21; 8. Staatliche Behörden 22
    Beschreibung / Inhaltsverzeichnis: 9. Sonstige Helfer 22III. Laufsport als Individual- und Ausdauersport 22; 1. Abgrenzung zwischen Individualsport und Kampfsport 23; 2. Laufen als Ausdauersport 23; 3. Verknüpfung von Breiten- und Leistungssport 25; 2. Kapitel: Der Sportveranstaltungsteilnahmevertrag als Grundlage der Veranstalterpflichten 27; I. Vertragsfreiheit und besonderes Vertrauensverhältnis im Sport 27; II. Leistungspflichten aus Sportveranstaltungsteilnahmevertrag 29; 1. Hobby- und Amateurläufer 29; a) Abgrenzung zur Gefälligkeit 29; aa) Allgemeine Abgrenzungskriterien 30; bb) Kostenpflichtige Laufveranstaltungen 32
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