Trotz jahrzehntelanger Forschung fehlt dem Fach Rechtssoziologie ein identitätsstiftendes Merkmal; eine eigene Methode. Die Arbeit stellt erstmals solche originär rechtssoziologischen Methoden vor, mithilfe derer sozialwissenschaftliche Forschungsergebnisse in juristische Argumente übersetzt werden und hierdurch rechtliche Bedeutung erlangen können (oder gar müssen). Recht in einer modern pluralisierten Gesellschaft kann diese nur abbilden, wenn es sich dynamisch und offen zeigt gegenüber sozialwissenschaftlicher Forschung. Anwendungsbeispiel der Methode ist das Feld der Reproduktion und Familie. Die Arbeit bietet einen wichtigen Beitrag zur interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Rechts- und Sozialwissenschaften.