Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die christlichen Kirchen haben im Jahr 2015 eine Absprache zum Umgang mit dem Kirchenasyl getroffen, der in der aktuellen Kirchenasylpraxis entscheidende Bedeutung zukommt. Die Autorin stellt diese Absprache in den Mittelpunkt ihrer verfassungsrechtlichen Betrachtungen und fokussiert sich damit auf den Kern der aktuellen Problematik. Sie arbeitet heraus, dass das Verfassungsrecht Staat und Religionsgemeinschaften den Abschluss informaler Absprachen erlaubt, sich jedoch insbesondere aus der Religionsfreiheit und den Gleichheitssätzen hohe Anforderungen ergeben. Außerdem zeigt sie auf, dass einer solchen Absprache aufgrund des Vertrauensschutzgrundsatzes gewisse rechtliche Wirkungen zukommen.