Der Band untersucht die Rolle der Rechtswissenschaft im deutschen Kolonialismus und koloniale Kontinuitäten im deutschen Recht. Dabei stehen drei Blickrichtungen im Mittelpunkt: erstens Recht und Rechtswissenschaft während der Zeit, in der das Deutsche Kaiserreich formal eine Kolonialmacht war, zweitens die Nachwirkungen des Kolonialismus nach 1919 und drittens die Relevanz kolonialer Dimensionen oder postkolonialer Theorieangebote in aktuellen rechtswissenschaftlichen Debatten. Der Band leistet damit einen Beitrag zur Geschichte der Disziplin in ihrer Breite. Zugleich adressiert er aus rechtswissenschaftlicher Perspektive heutige Kontroversen um Reparationen für koloniales Unrecht und neokoloniale Strukturen der politischen Ökonomie. Des Weiteren markiert er Anfänge einer reflexiven Rechtswissenschaft, die sich ihres Beitrags zu Kolonisation und kolonialer Kontinuitäten bewusst wird und damit die Voraussetzungen für ein post- und dekoloniales Rechts schafft.