Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ist wie das Neutralitätsgebot ein Grundpfeiler des deutschen Religionsverfassungsrechts, für den es kein englisches Pendant gibt. Nach einer Analyse des allgemeinen Rechtstatus von Religionsgemeinschaften in beiden Ländern beleuchtet die Autorin, wie sich deren rechtliche Position im Konkreten in zwei Bereichen unterscheidet, die in Deutschland besonders von Selbstbestimmungsrecht und Neutralitätsgebot geprägt sind: Religionsunterricht und Anstaltsseelsorge. Dabei wird die religiöse Pluralisierung stets im Blick behalten. Ganz grundsätzlich zeigt sich, dass das englische Recht, ähnlich wie das Europarecht, Religionsfreiheit eher individuell und kollektiv, denn korporativ versteht.