Die Arbeit befasst sich vor dem Hintergrund der Leitentscheidung des BGH zur Vererbbarkeit eines Facebook-Nutzerkontos damit, ob und inwieweit sich verallgemeinerbare Parameter zur Abwicklung des digitalen Nachlasses entwickeln lassen und in welchen Konstellationen das geltende Recht eine einzelfallspezifische Differenzierung erfordert. Zur näheren Untersuchung der Rechtsverhältnisse zwischen Provider und Nutzer im Nachlass werden insbesondere auch das Datenschutzrecht der DS-GVO und der (formularvertragliche) Gestaltungsspielraum der Parteien des Nutzungsvertrags in den Blick genommen.