Die Dissertationsschrift nähert sich „besonderen kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten“ auf der Grundlage des Verfassungsrechts: Bilden das Konzept der Dienstgemeinschaft und zahlreiche in ihm geborgene Prämissen in vielen vorangegangenen Veröffentlichungen den Ausgangspunkt der jeweiligen Untersuchung, sollen hier methodische und dogmatische Sonderwege und Divergenzen zum übrigen (Religions-)Verfassungsrecht aufgedeckt werden. Mit diesem Ansatz können sowohl Gründe für die verfassungsrechtliche Solitärstellung des kirchlichen Individualarbeitsrechts als auch konkrete Ausprägungen derselben aufgezeigt werden. Dabei wird deutlich, in welchen Punkten das Verfassungsrecht zu Anpassungen in der bisherigen Praxis nötigt.