Die Arbeit setzt sich kritisch mit der Gegenüberstellung von aufnahmeberechtigten Flüchtlingen bzw. subsidiär Schutzberechtigten und angeblich schutzunberechtigten sog. Armuts- oder Wirtschaftsflüchtlingen auseinander. Dabei wird mit Blick auf die Frage, ob in extremen Armutsfällen auf der Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Internationaler Schutz zu gewähren ist, insbesondere die Rolle wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte sowie die Rechtsprechung der beiden europäischen Gerichtshöfe in den Blick genommen. Weiterhin werden bestehende Herausforderungen aufgezeigt sowie ein schutzlückenschließender Lösungsvorschlag im Sinne einer weitreichenderen Harmonisierung des europäischen Systems unterbreitet.