Nachdem sich durch die FCNM und die Rechtsprechung des EGMR ein beständiges System des regionalen Minderheitenschutzes etabliert hat, stellt sich die Frage nach dessen Effektivität, inwieweit der Standard des EGMR dem Niveau des in den 90er Jahren geplanten minderheitenspezifischen Zusatzprotokolls zur EMRK entspricht und ob es heute noch eines solchen Zusatzprotokolls bedarf. Dazu wird ein artikelzentrierter Ansatz gewählt, der sich auf die Entwicklungen konzentriert und kritisch mit einzelnen Urteilen auseinandersetzt. Eine Gegenüberstellung des Entwurfs des Zusatzprotokolls sowie der EMRK bzw. der FCNM dient der Herausarbeitung von Schutzlücken. Die Arbeit schließt mit einer Stellungnahme zur Realisierbarkeit eines Zusatzprotokolls.