Im Gegensatz zum deutschen Gesetzgeber erkannten das europäische und internationale Recht früh, dass die Öffentlichkeit bei Entscheidungen über die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten beteiligt werden müsse. Die Auswirkungen dieses Trends sind auch in Deutschland mittlerweile unübersehbar. Zahlreiche Vorschriften bedingen die frühe oder allgemeine Beteiligung der Öffentlichkeit. Fehlende Beteiligungen können vor den Verwaltungsgerichten gerügt werden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wirft Birgit Peters die Frage auf, ob die durch internationale wie europäische Normen begründete Mitwirkung der Öffentlichkeit das demokratische Fundament des Verwaltungsverfahrens beeinflusst. Ermöglicht die Teilhabe der Öffentlichkeit demokratische Mitbestimmung im Sinne des Grundgesetzes? Und wenn ja, inwieweit? Die Autorin unterzieht das herrschende Demokratieverständnis einer kritischen Prüfung und zeigt auf, ob und wie im internationalen und europäischen Recht verankerte Beteiligungsrechte in die Demokratiekonzeption des Grundgesetzes miteinbezogen werden können.