Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen (Art. 1 Abs. 1 i.V. mit Art. 79 Abs. 3 GG). Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Das schließt einen egalitären Mindeststandard gleicher Freiheit ein: Jedes Freiheitsgrundrecht kann in seinem Menschenwürdekern verletzt sein, wenn es auf schwerwiegend diskriminierende Weise beschränkt wird. Die Verfassung knüpft damit an die Ideen von 1776 und 1789 an und erneuert das unerfüllte Versprechen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen in ihren unveräußerlichen Rechten. Mathias Hong widmet sich methodischen und verfassungstheoretischen Grundfragen des Menschenwürdegehalts (1. Kap.). Er analysiert eingehend die Entstehungsgeschichte von Art. 1 und Art. 79 Abs. 3 GG (2. Kap.) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde (3. Kap.). Auf dieser Grundlage entwickelt er Grundzüge einer verfassungsrechtlichen Dogmatik der Menschenwürdegehalte (4. Kap.). Das Werk wird durch zwei weitere Untersuchungen ergänzt, die unter den Titeln "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.