Rechtswissenschaft

Meinhard Schröder

Genehmigungsverwaltungsrecht

2016. XVIII, 624 Seiten.

Jus Publicum 251

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ISBN 978-3-16-153737-0
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Meinhard Schröder entfaltet das Genehmigungsverwaltungsrecht als eine Querschnittsmaterie des öffentlichen Rechts aus verwaltungs-, verfassungs- und europarechtlicher Perspektive.
Genehmigungsvorbehalte durchziehen das gesamte öffentliche Recht und finden eine deutlich weitere Verbreitung, als es die gängige Differenzierung zwischen präventiven und repressiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt suggeriert. Meinhard Schröder entfaltet das Genehmigungsverwaltungsrecht als eine Querschnittsmaterie des öffentlichen Rechts aus verwaltungs-, verfassungs- und europarechtlicher Perspektive. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme, die die Vielfalt der Funktionen von Genehmigungsvorbehalten im geltenden Recht zeigt und ihre gesetzgeberische Ausgestaltung analysiert, werden die verfassungs- und europarechtlichen Rahmenbedingungen für das Genehmigungsverwaltungsrecht ermittelt und eine neue Systematisierung vorgenommen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bilden die Basis dafür, die gesetzgeberischen Handlungsoptionen im Bereich des Genehmigungsverwaltungsrechts auszuloten und auch rechtspolitische Impulse namentlich für die »Kodifikationsfrage« zu geben.
Personen

Meinhard Schröder Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft in München; 2003 Erstes Staatsexamen; 2005 Zweites Staatsexamen; 2009 Promotion; 2014 Habilitation; seit 2005 wiss. Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München; im Wintersemester 2014/15 Lehrstuhlvertreter an der Universität Konstanz.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Archiv des öffentlichen Rechts — 2018, 334–336 (Alexander Thiele)
In: Die Verwaltung — 2016, 601–603 (Monika Böhm)
In: http://bayrvr.de — https://bayrvr.de/2017/09/08/rezension-schroeder-genehmigungsverwaltungsrecht-mohr-siebeck-2016/ (Ulrich Stelkens)
In: Landes- und Kommunalverwaltung — 2017, 502–503 (Boas Kümper)
In: Deutsches Verwaltungsblatt — 2017, 110–111 (Wolfgang Durner)