Die Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts durch den deutschen Gesetzgeber im Sommer 2017 begleiteten kontroverse Debatten, die auch die Verfassungskonformität der "Ehe für Alle" infrage stellten. Vor diesem Hintergrund erörtert Ferdinand Wollenschläger, ob das Grundgesetz dem zur Ausgestaltung der Ehe berufenen parlamentarischen Gesetzgeber Strukturmerkmale eines Eheverständnisses verbindlich vorgibt, zu denen (noch) die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner rechnet. Damit greift er zugleich eine grundlegende Frage des Verfassungsverständnisses auf, nämlich nach Stabilität und Dynamik der Verfassung. Dagmar Coester-Waltjen stellt die Debatte in einen internationalen Kontext und erörtert, wie sich andere Rechtsordnungen in dieser Frage positionieren, namentlich ob und inwieweit das Institut der Ehe diesen einen besonderen Schutz genießt und welche Argumente in den verschiedenen Rechtsordnungen diskutiert werden.