Nach langen Verhandlungen verabschiedete der Bayerische Landtag im März 1923 das Gesetz über die Errichtung des Wittelsbacher Ausgleichsfonds. Dieses regelt den Ausgleich zwischen dem Haus Wittelsbach und dem Freistaat Bayern, der den Rechtsanspruch des ehemaligen Königshauses auf Entschädigungen für verlorenes Hausvermögen anerkannt hatte. Zugleich waren beide Seiten daran interessiert, die umfangreichen, unermesslich wertvollen Kunstsammlungen der Wittelsbacher dauerhaft für die Öffentlichkeit zu sichern. Aus privaten Mitteln des Hauses Wittelsbach erworben, waren diese bereits vor 1918 zum größten Teil in den staatlichen Museen ausgestellt, wo sie bis heute zum Kern der Sammlungen zählen.
Gemeinsam schloss man ein Übereinkommen: Der Staat schuf den Wittelsbacher Ausgleichsfonds, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, als Träger und Verwalter von Schlössern, Kunstsammlungen, Immobilien, Land und Forst sowie Kapitalvermögen. Dabei wurden zwei Stiftungszwecke definiert: Zum einen sorgt der Wittelsbacher Ausgleichsfonds für die dauerhafte Bewahrung der Kunstschätze für die Öffentlichkeit, zum anderen erwirtschaftet er Erträge, um die Versorgung der Familienmitglieder zu gewährleisten.
Erstmals werden die wechselhafte Geschichte des Auf- und Ausbaus dieser Stiftung, ihre rechtlichen Grundlagen sowie ökonomische Aspekte von der Gründung bis in die Gegenwart dargestellt. Der zweite Teil widmet sich dem Kunst- und Kulturbesitz, insbesondere den umfangreichen Beständen des Wittelsbacher Ausgleichsfonds, die sich in verschiedenen staatlichen Museen befinden