Rechtswissenschaft

Mirko Schulte

Die Methode der richterlichen Straftatenprävention

Zu den Regeln der Rezeption von Empirie und Qualität im Recht

2016. XXXVII, 716 Seiten.

Studien und Beiträge zum Strafrecht 6

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ISBN 978-3-16-154973-1
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Richterliche Evidenzbasierung bei steuerungsarmen Zweckgesetzen benötigt Regeln. Am Beispiel der strafrechtlichen Spezialprävention diskutiert Mirko Schulte die Möglichkeiten und Grenzen einer integrativen Methode mit empirischen Mindeststandards für wirksame Prognose, Diagnostik und Interventionsauswahl, die sich am Gesetzlichkeitsprinzip sowie an allgemeinem Qualitäts- und Wissensmanagement orientieren.
Der Strafzweck der Spezialprävention hat ein Methodenproblem. Steuerungsarme Generalklauseln bilden den empirischen Wissensstand für wirksame Prognose, Diagnostik und Interventionsauswahl nicht mehr ausreichend maßstäblich ab. Der unter Entscheidungszwang stehende Strafrichter muss als Ersatzgesetzgeber empirische Prämissen selbst organisieren – oft im Kontext tatursächlicher psychischer Störungen. Evidenzbasierung ist indes unter Geltung des Gesetzlichkeitsprinzips nicht einfach freihändig möglich. Sie benötigt allgemeine Regeln. Ausgehend von diesem Befund diskutiert Mirko Schulte eine Methode zur selbstregulierten, gesetzesgebundenen Organisation empirischer Prämissen im Recht. Dazu wertet er jüngere steuerungstheoretische Ansätze aus und schlägt eine Adaption prozessorientierten Qualitätsmanagements und der Leitlinienmethodik der evidenzbasierten Medizin vor. Auf der Basis eines solchen richterautonomen Wissensmanagements werden die in der Kriminologie, Psychologie und Psychiatrie nachgewiesenen Erfolgsfaktoren kritisch gesichtet und integrativ als richterliche Methode mit einzelfallaufmerksamen Standards und Entscheidungshilfen zur Diskussion gestellt.
Personen

Mirko Schulte Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaften in Marburg; Referendariat in Frankfurt a. M. und Gießen; Rechtsanwalt in Marburg; seit 1996 Richter; seit 2009 Direktor des Amtsgerichts Biedenkopf; Lehrbeauftragter an der TH Mittelhessen.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Neue Kriminalpolitik — 2018, 464–466 (Alexander Vollbach)
In: Goltdammer's Archiv für Strafrecht — 2019, 421–424 (Alexander Vollbach)
In: www.polizei-newsletter.de — http://polizei-newsletter.de/wordpress/?cat=1 (2/2017) (Holger Plank)