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K10plusPPN: 
1883168570     Zitierlink
Titel: 
Natur als Rechtssubjekt : die neuseeländische Rechtsetzung als Vorbild für Deutschland / Katharina Bader-Plabst
Autorin/Autor: 
Bader-Plabst, Katharina, ca. 20./21. Jh. [Verfasserin/Verfasser] info info
Erschienen: 
Wiesbaden : Springer, [2024]
Umfang: 
1 Online-Ressource XVII, 214 Seiten)
Sprache(n): 
Deutsch
Hochschulschrift: 
Dissertation, Universität Augsburg, 2023
Bibliogr. Zusammenhang: 
Erscheint auch als: Natur als Rechtssubjekt / Bader-Plabst, Katharina (Druck-Ausgabe)
ISBN: 
978-3-658-44120-3
978-3-658-44119-7 (ISBN der Printausgabe)


Link zum Volltext: 
Digital Object Identifier (DOI): 10.1007/978-3-658-44120-3


Art und Inhalt: 
Sachgebiete: 
bicssc: LBB ; bisacsh: LAW051000
Sonstige Schlagwörter: 
Inhaltliche
Zusammenfassung: 
Einleitung: Das Anthropozän – Zeitalter Des Menschen -- Rechte Der Natur Als Ausdruck Der Mensch-Natur-Beziehung -- Aotearoa – Neuseeland -- Deutschland -- Fazit.

Das Buch analysiert die Möglichkeit der Normierung eigener Rechte der Natur in der deutschen Rechtsordnung. Als Inspiration hierzu wird der Vergleich zur Eigenrechtsgesetzgebung in Neuseeland gezogen. Neuseeland normierte als eines der ersten Länder der Welt eigene Rechte der Natur, indem das Land den Te Urewera Wald und den Whanganui Fluss als Rechtssubjekte gesetzlich anerkannte. Die Gesetzgebung wurde weltweit als umweltrechtliche Pionierleistung gefeiert. In Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise liegt daher der Gedanke nahe, auch im deutschen Rechtssystem über die rechtliche Aufwertung der Natur nachzudenken. Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild in Deutschland sowohl rechtlich zulässig als auch geboten und erforderlich sind. Die Autorin Katharina Bader-Plabst, LL.M. (Auckland) ist derzeit als Rechtsanwältin in München tätig. Dort berät Sie private und öffentliche Mandanten zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen rund um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Die eingereichte Doktorarbeit wurde von der Universität Augsburg als Dissertation angenommen. Die Arbeit beschreibt eine Forschung im Bereich Umweltrecht, konkret zu Eigenrechten der Natur aus einer rechtsvergleichenden Perspektive.
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