Sprachregelungen der Mitgliedstaaten können Hindernisse im Binnenmarkt bedeuten und treten oft in Konflikt mit dem Gemeinschaftsrecht. Aus der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes zu diesem Konflikt wird deutlich, dass die EG – mit Rücksicht auf die Kompetenzen der Mitgliedstaaten – eigene Grundwerte der Sprachenpolitik entwickeln muss.Kann das in der gemeinschaftlichen Amtssprachenregelung und im Vertrag verankerte Prinzip der Vielsprachigkeit gegenüber den praktischen Vorteilen einer europäischen Einheitssprache bestehen? Brisant ist in diesem Zusammenhang das Argument, Sprachenvielfalt sei ein Hindernis für die Entstehung einer Demokratie auf europäischer Ebene. Vor dem schweizerischen Hintergrund liefert diese Arbeit Argumente gegen diese These als Beitrag zur Debatte über die weitere Konstituierung der Europäischen Union.