Language:
German
Angaben zur Quelle:
(2006), Seite 2332-2342
Angaben zur Quelle:
year:2006
Angaben zur Quelle:
pages:2332-2342
DDC:
301
Keywords:
Interessenkonflikt
;
Familiengericht
;
Konflikt
;
Mediation
;
Experte
;
Kindeswohl
;
Kind
;
Eltern
;
Familienrecht
;
Verfahren
Abstract:
"In ihrem Vortrag will die Verfasserin das professionelle Handeln von FamilienrichterInnen, VerfahrenspflegerInnen (Paragraph 50 FGG) und JugendamtsmitarbeiterInnen im Rahmen der gerichtlichen Umgangsregelung diskutieren. Gemeint sind jene (hoch)strittigen Verfahren, die im Familiengericht verhandelt werden müssen, da es im Jugendamt nicht gelang, mit den Eltern einvernehmliche Umgangsregelungen zu erarbeiten. Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 kann der/ die FamilienrichterIn für das Kind einen Verfahrenspfleger(Paragraph 50 FGG) bestellen, wenn dies zur Wahrung der Kindesinteressen notwendig ist. Was sind die Kindesinteressen und welches Handeln ist zu dessen Vertretung erforderlich? Das ist die professions- und rechtssoziologische Frage ihres Dissertationsprojektes, aus dem sie Teilbefunde diskutieren will: Geht man davon aus, dass ein befriedetes (familiales) Umfeld dem Kindesinteresse entspricht, so liegt nahe, dass das gesamte Familiengericht - und insbesondere eine Interes
URN:
urn:nbn:de:0168-ssoar-143791
URL:
Volltext
(kostenfrei)
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