Language:
German
Angaben zur Quelle:
25(2016), 1, Seite 24-38
Angaben zur Quelle:
volume:25
Angaben zur Quelle:
year:2016
Angaben zur Quelle:
number:1
Angaben zur Quelle:
pages:24-38
DDC:
340
Keywords:
Menschenhandel
;
Ausbeutung
;
Zwangsarbeit
;
Prostitution
;
Strafrecht
;
Bundesrepublik Deutschland
;
Rechtsprechung
;
Geschlecht
;
Strafverfolgung
;
Migration
;
Opfer
;
Subjektivierung
Abstract:
"Das deutsche Strafrecht unterscheidet Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Unsere Untersuchungen zeigen, dass das soziale Objekt 'Opfer von Menschenhandel' trotz geschlechtsneutraler Gesetzgebung in popkulturellen Narrativen aber auch in Praktiken der Rechtsprechung stark vergeschlechtlicht ist. An die Zeuginnen bzw. Zeugen werden geschlechtlich codierte Erwartungen herangetragen. Dies ist nicht einfach in einem Sexismus der RichterInnen begründet, sondern ein struktureller Effekt der Logik von Rechtsprechung und institutioneller Pfadabhängigkeiten. So werden Standardnarrative zum weiblichen, unschuldigen Opfer sexueller Ausbeutung in der Prostitution zum Deutungshorizont in Gerichtsverfahren, an dem die realen Personen, die als Geschädigte aussagen, gemessen werden. Zur Arbeitsausbeutung fehlen dagegen verfestigte Narrative, und die Unterstützung von Betroffenen ist weit weniger institutionell verankert. Fälle von A
URN:
urn:nbn:de:0168-ssoar-50956-7
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